Lage des Tages
Beginn und Ende jedes Arbeitstags. Eine Wochen- oder Monatssumme genügt nicht.
Kostenlos
Zehn Fragen zu Artikel 73, 73a und 73b ArGV 1. Etwa zwei Minuten. Die Einschätzung kommt sofort, der Bericht als PDF.
Beginn und Ende jedes Arbeitstags. Eine Wochen- oder Monatssumme genügt nicht.
Ob beides getrennt steht, oder nur als ein Saldo.
Einsätze zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen, mit Beginn und Ende. Auch bei vereinfachter Erfassung.
Verzicht nur einzeln, schriftlich und über 120 000 Franken brutto im Jahr. Unterlagen bleiben fünf Jahre.
Dieser Check ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind Gesetz und Verordnung.